Kosten der Mediation

Abgerechnet wird in der Regel nach Zeitaufwand.

Diese Kostenstruktur dient dem Mediationsverfahren, weil es die Parteien selbst in der Hand haben, die Kosten möglichst gering zu halten.
Ist die Mediatorin/ der Mediator Anwalt, ist er angehalten, eine Gebühr zu vereinbaren (§ 34 RVG). Der Gebührensatz liegt dann meist zwischen € 100,- und € 300,- pro Stunde, bei Wirtschaftskonflikten auch darüber hinaus.
Freiberufliche MediatorInnen aus dem psychosozialen Bereich berechnen in der Regel etwa so viel wie eine private Therapiestunde kostet, also bis € 120,-.

Bei Beratungsstellen ist die Mediation manchmal kostenlos, in der Regel abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Solche Kriterien finden sich auch in der Gebührenspanne von freiberuflich tätigen MediatorInnen oder Verbänden.

Inzwischen übernehmen auch viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Mediation.

Vor Beginn der Mediation oder dem Auftrag zur Vertragsformulierung gibt der Mediator die entstehenden Gebühren bekannt, sodass die Konfliktpartner entscheiden können, ob sie den Auftrag erteilen wollen. Die Kosten einer Mediation sind meist geringer, weil es günstiger ist, gezielt auf Verständigung hinzuarbeiten als zu streiten.

 

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