Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) wird auch „Mediation in Strafsachen“ genannt. Durch den TOA soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Begleitung durch einen Mediator die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren. Die Staatsanwälte und Richter müssen in jeder Phase eines Strafverfahrens die Eignung eines Verfahrens zum Täter-Opfer-Ausgleich prüfen.
Die Staatsanwaltschaft kann zunächst das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person vorläufig einstellen und diese an eine geeignete Mediationsstelle bzw. einen geeigneten Mediator verweisen. Der Täter wird in der Regel ein Interesse an einem Gelingen des Täter-Opfer-Ausgleichs haben, denn bei gutem Gelingen und in minderschweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter endgültig einstellen.
In getrennten Vorgesprächen klärt der Mediator, ob und wie die Konfliktschlichtung vonstattengehen kann. In weiteren gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist. Gelingt dies, treffen Geschädigte und Beschuldigte dann eine Wiedergutmachungsvereinbarung. Die Konfliktparteien werden von dem Mediator also unterstützt, zu einem fairen und gerechten Tatfolgenausgleich zu kommen.
Vorteile für das Opfer:
- Es wird durch eine neutrale Person beraten und aufgefangen.
- Es spürt vom Täter eine Art von Reue.
- Es wird eventuell in Form von Schmerzensgeld für sein Leiden entschädigt.
- Es kann eine aktive Position einnehmen.
- Das Bedrohungsgefühl des Opfers wird verringert.
- Schnelle und unbürokratische materielle Wiedergutmachung ist möglich.
- Eine Verarbeitung des Geschehenen wird verbessert.
Vorteile für den Täter:
- Er zeigt tätige Reue und kann so versuchen, die Folgen der Tat abzumildern.
- Im für ihn günstigsten Fall kann von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen werden.
- In jedem Fall muss das Gericht das Bemühen des Täters beim Strafmaß berücksichtigen.
