Was ist Mediation?
Phasen der Mediation
Chancen und Möglichkeiten der Mediation
Verantwortlichkeit für die Mediation
Interessen statt Positionen
Kosten der Mediation
Wir können Konflikten letztlich nicht ausweichen, weil sie ihre Wurzeln in Spannungen und Widersprüchen haben, die das Leben ausmachen. Sie sind Anzeichen für eine notwendige Veränderung und der Ruf nach einer neuen Balance. Lassen wir Konflikten ihren Lauf, tragen sie die Gefahr zu eskalieren bis hin zur Selbstvernichtung „wenn nur der Gegner vernichtend geschlagen wird!“. Entscheidend ist also, wie wir mit unseren Konflikten umgehen und welche Verfahrensformen uns hierfür zur Verfügung stehen.
Für unseren demokratischen Rechtsstaat ist es kennzeichnend, dass wir uns an Gesetze halten und uns zu ihrer Durchsetzung der Justiz bedienen. Sie trägt entscheidend zum Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft bei. Das ist nicht selbstverständlich. Gäbe es das traditionelle Rechtssystem nicht, würde das Faustrecht gelten. Der Stärkere würde immer siegen.
Mit dem Rechtssystem als Rückgriffsmöglichkeit ist allerdings Vielen daran gelegen, selbst den Konflikt in der Hand zu behalten und zu einem tragfähigen interessengerechten Konsens zu finden.
Mediation ist ein in Phasen strukturiertes Verfahren, in dem die Konfliktparteien unter der kompetenten Vermittlung eines Mediators Lösungen verhandeln, die letztlich von beiden akzeptiert werden - im Idealfall haben sogar beide Vorteile (win-win) vom Ergebnis. Mediation ist also systematisch etwas anderes als ein schlichter Kompromiss.
Die Phasen der Mediation sind zeitlich logisch aufbauend
Phase I: Auftragsklärung/Arbeitsbündnis. Hierzu gehört die Akzeptanz aller Beteiligten über die Voraussetzungen der MediationPhase II: Bestimmung der Konfliktthemen durch Positionsbeschreibungen, Problemdefinitionen, Bestandsaufnahme mit Vorlage aller entscheidungserheblichen Dokumente
Phase III: Erarbeitung der unterschiedlichen (Zukunfts-)Interessen, Perspektiven und Bedürfnisse. Auf der Grundlage der Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen: Zieldefinition, die die jeweiligen Interessen einschließen.
Phase IV: Optionenbildung auf der Grundlage der Interessen. Wie können mögliche Ressourcen und synergetische Aspekte aktiviert werden? Evaluation. Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der Nutzung aller Erfahrungswerte und Wertschöpfungsaspekte und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile. Ausgleich divergierender Interessen; Gerechtigkeitsmerkmale? Prüfung des Ergebnisses gegenüber bester rechtlicher Nichteinigungsalternative.
Phase V: Implementierung des gefundenen Ergebnisses durch Handeln oder durch rechtsverbindliche Vertragsgestaltung. Spätestens vor Rechtsverbindlichkeit: Prüfung des Ergebnisses bei rechtlich relevanten Fragestellungen durch Anwälte der Parteien. Die Implementierungsphase (Phase V) wird vielfach außerhalb der Mediation als eigener Verfahrensteil angesehen. Dem eigentlichen Mediationsprozess geht bei Mehrparteienmediationen, vor allem bei Konflikten in Wirtschaft (siehe auch Wirtschaft) und im Arbeitsleben (siehe auch Arbeit) sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich (siehe auch Öffentlichkeit), eine Pre-Mediation voraus, die einschließt: eine Konfliktanalyse, Informationen über den Mediationsprozess, Klärung der Finanzierung, die Auswahl des Mediators, Klärung organisatorischer Fragen zum Ablauf und die Klärung, wer an der Mediation teilnimmt.
Chancen und Möglichkeiten der Mediation
Mediation ersetzt nicht herkömmliche traditionelle Verfahren, insbesondere nicht Therapie, Beratung, Coaching, gesetzlich verankerte Beteiligungsverfahren oder das gerichtliche Verfahren. Es tritt als komplementäres Element hinzu und ist eine Antwort auf Komplexität. Zu befragen sind also Geeignetheitskriterien, nach denen die Fälle dem einen oder anderen System je nach seiner Eignung zugeordnet werden können.Mediationen sind besonders dann geeignet:
- wenn nicht vergangenheitsbezogene Ansprüche im Vordergrund stehen, sondern Zukunftsinteressen der Konfliktpartner
- wenn es um langdauernde Beziehungen geht (wie bei den Folgen einer Scheidung, wenn die Kinder betroffen sind, bei langdauernden Geschäftsbeziehungen, bei Teamkonflikten, im gesellschaftlichen Zusammenleben)
- wenn überhaupt der Beziehungsaspekt oder die Emotionalität des Konfliktes die Situation mitprägt (wie z. B. bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern oder überhaupt Konflikte auf der Führungsebene von Unternehmen)
- wenn die Vertraulichkeit eine bedeutsame Rolle spielt (Gerichtsverfahren sind in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich)
- wenn eine Generallösung angestrebt wird und ein Rechtsstreit nur einen Teil erfasst bzw. erfassen kann (es sind z. B. mehrere Gerichtsverfahren zwischen denselben Personen anhängig z. B. Kündigung, Schadensersatzansprüche, Namensrechtsverletzungen und ähnliches; der „eigentliche“ Streit liegt aber auf der Beziehungsebene)
- wenn der Fall zu komplex ist und sich durch das Recht mit seinem binären Charakter (ja/nein auf der Basis von wenn … dann …) und bezogen auf zwei Parteien nicht oder schlecht lösen lässt. Das ist namentlich der Fall bei „polyzentrischen“ Konflikten, wo also der Eingriff an einer Stelle zu Auswirkungen an einer anderen Stelle führt, was sich wiederum an dritter Stelle auswirkt (wie bei einem Mobile), z. B. bei Verträgen über Großprojekte, die sich einem eindeutigen Code von Recht und Unrecht entziehen. Zu diesen komplexen Fällen zählen auch Konflikte aus Fusionen, dem internationalen Handel wie überhaupt bei Internationalität und unterschiedlicher Rechtsordnung.
Die Vorteile der Mediation leiten sich aus der Eignung ab:
- Konflikte zeigen häufig notwendige Veränderungsprozesse an. Diese werden nicht unterdrückt, sondern sind Gegenstand der Auseinandersetzung und Lösung.
- Die Ergebnisse beruhen auf eigenen Entscheidungen, nicht auf Drittentscheidungen, wirken daher i. d. R. nachhaltiger.
- Die Entscheidung richtet sich in erster Linie nicht nach einem vergangenen Sachverhalt, sondern zielt auf die konkrete Zukunft ab. Es geht nicht um „richtig und falsch“ sondern um „übergeordnet, wünschenswert, möglich, notwendig“. Dabei können rechtlich nicht relevante Aspekte berücksichtigt werden.
- Mediation kann manchmal schuldzuweisende Verstrickungen soweit auflösen, dass die wirklichen Zukunftsinteressen sichtbar und gestaltbar werden.
- Die Mediation lässt die Kommunikation nicht abbrechen, sondern fördert sie. Die Beteiligten können ihre persönlichen, familiären oder geschäftlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen. Der Gewinn auf der persönlichen Ebene schafft zukünftigen Gewinn auch auf der geschäftlichen oder gesellschaftlichen Ebene.
- Das Recht kann nur über typische Fallgestaltungen pauschale Antworten vorschlagen. In der Mediation kann konkret, unter Einbeziehung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen, eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet werden.
- Das Verfahren in der Mediation an sich ist ein Lernprozess, der Hinweise gibt, wie Konflikte zukünftig – auch ohne Mediatorin – gelöst werden können. Manchmal gelingt es in der Mediation, dass sich die Konfliktpartner wirklich versöhnen.
Grenzen der Mediation
Eine selbstverantwortete Einigung setzt die Möglichkeit zur Selbstbestimmung voraus.Wo es dauerhaft, massiv und unverrückbar an einem Kräfteausgleich fehlt, ist Mediation nicht geeignet, weil sich keine Machtbalance herstellen lässt und – etwa aus einem voreiligen Harmoniebedürfnis und um des lieben Friedens willen – von einem Konfliktpartner Ergebnissen zugestimmt wird, die ein offensichtliches Ungleichgewicht in sich tragen. Mediation als komplementäres Verfahren ist fehl am Platze, wo der Schwache durch das Gesetz geschützt wird
und er nicht ausreichend für sich selbst einstehen kann.
Eine alternative Streitbeilegung ist ferner ungeeignet,
- wenn zwingendes Recht die Dispositionsfähigkeit der Parteien zu sehr einschränkt
- wenn eine Therapie sinnvoll ist oder ein individuelles Coaching ausreicht
- bei der Notwendigkeit einer Leitentscheidung mit öffentlichem Interesse an der Rechtsdurchsetzung oder Rechtsentwicklung
- bei der Notwendigkeit einer eindeutigen Entscheidung
Verantwortlichkeit für die Mediation
Verantwortlichkeit der MediatorenNach Artikel 3b der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.5.2008 ist „Mediator“ eine dritte Person, die ersucht wird, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise durchzuführen.
- Die Tätigkeit des Mediators ist dadurch gekennzeichnet, dass er – anders als die Richterin – keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis hat.
- Gegenüber den Konfliktpartnern ist er „allparteilich“. Auch die Richterin ist neutral. Sie verfährt und entscheidet aber „ohne“ Ansehen der Person, der Mediator „in“ Ansehen der Person. Von seiner Neutralität her ist es dem Mediator verwehrt, vorher oder anschließend eine der beiden Parteien allein zu beraten oder zu vertreten.
- Der Mediator ist verantwortlich für
- den Ablauf
- die Wahrung und Herstellung der Eigenverantwortung der Konfliktpartner
- die Wahrnehmung der Konfliktdynamik und des bewussten Umgangs damit
- die jeweils individuell angepasste und angewandte Methodik
Verantwortlichkeit der Konfliktpartner
- Sie geben den Konflikt nicht aus der Hand, sind selbst für das Ergebnis verantwortlich. Deshalb brauchen Sie alle entscheidungserheblichen Informationen; dazu gehört auch die Kenntnis der Rechtslage. Wenn eine Partei besser informiert ist als die andere, muss sie die entscheidungserheblichen Tatsachen offen legen.
- Um beim Scheitern der Mediation bei einem gerichtlichen Verfahren nicht mit Informationen konfrontiert zu werden, die man dort nicht offenbart hätte oder nicht hätte offenbaren müssen, bedarf es eines Vertrauensschutzes. Um diesen Vertrauensschutz zu gewährleisten, verpflichten sich die Konfliktpartner, den Mediator nicht als Zeugen zu benennen. Auch sonst werden alle Möglichkeiten des Vertrauensschutzes genutzt.
- Da Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, kann es nur zu Ende gebracht werden, wenn kein anderes Parallelverfahren angestrengt wird. Mediation ist also vorrangig. Gerichtliche Verfahren ruhen.
Alle die vorgenannten Punkte gehören explizit mit zum Arbeitsbündnis zwischen dem Mediator und den Konfliktpartnern. Eher implizit, weil subjektiv eingefärbt, setzt Mediation voraus:
- Die Fähigkeit der Konfliktpartner zur Eigenverantwortlichkeit, für sich selbst und seine Interessen einzustehen. Ist dies einer der Parteien nicht in genügendem Maße möglich und kann dies auch absehbar in dem Verfahren mit Hilfe des Mediators nicht gefördert werden, scheidet Mediation aus.
- Wenngleich das Verfahren freiwillig ist und jederzeit von den Konfliktpartnern beendet werden kann, gehört zum Gelingen des Verfahrens der Wille, eine Einigung zu finden. Ohne Konsensbereitschaft würde das Verfahren in eine Sackgasse führen.
Interessen statt Positionen
In der Konfliktforschung wird gern zwischen Position und Interesse unterschieden. Position meint in diesem Sinne einen fest umrissenen Standpunkt. Im Recht sind wir gewohnt, positionell zu denken. Eine Klage ist nur zulässig, wenn der Streitgegenstand genügend bestimmt ist. Unterschiedlichkeit wird damit eliminiert; die Entscheidungsstruktur folgt einem Entweder – Oder:entweder hat der Kläger oder hat der Beklagte Recht.
Interessen sind vereinbar mit der Akzeptanz der Unterschiedlichkeit. Zu dem Interesse gelange ich, wenn ich nach dem Wozu und Warum des darin enthaltenen Anspruches frage. Ein berühmtes Beispiel: Als Israel und Ägypten ihren Friedensvertrag in Camp David unter Vermittlung von Präsident Carter aushandelten, war keiner bereit, auf Sinai, das inzwischen von den Israelis besetzt war, zu verzichten. Nach dem Warum gefragt, wurde deutlich, dass Sinai zur Identität von Ägypten gehörte und Israel Angst hatte, dass an der Grenze bei einer erneuten Konfliktsituation ägyptische Panzer zusammengezogen würden. Die Lösung: Sinai blieb bei Ägypten, wurde jedoch entmilitarisiert. So war den Interessen Beider gedient. Die eingangs unversöhnlich erscheinenden Positionen im Entweder/Oder wurden auf der Interessengrundlage aufgelöst und einer Lösung zugeführt.
Kosten der Mediation
Abgerechnet wird in der Regel nach Zeitaufwand. Diese Kostenstruktur dient dem Mediationsverfahren, weil es die Parteien selbst in der Hand haben, die Kosten möglichst gering zu halten.Ist ein Mediator Anwalt, ist er angehalten, eine Gebühr zu vereinbaren (§ 34 RVG). Der Gebührensatz liegt bei Anwälten meist zwischen € 100,-- und € 300,-- pro Stunde, bei Wirtschaftskonflikten auch darüber hinaus. Freiberufliche Mediatoren aus dem psychosozialen Bereich berechnen in der Regel etwa so viel wie eine private Therapiestunde kostet, also bis € 120,--. Bei Beratungsstellen ist die Mediation manchmal kostenlos, in der Regel abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Solche Kriterien finden sich auch in der Gebührenspanne von freiberuflich tätigen Mediatorinnen oder Verbänden.
Vor Beginn der Mediation oder dem Auftrag zur Vertragsformulierung gibt der Mediator jeweils seine entstehenden Gebühren bekannt, sodass die Konfliktpartner entscheiden können, ob sie den Auftrag erteilen wollen. Die Kosten einer Mediation sind meist geringer, weil es günstiger ist, gezielt auf Verständigung hinzuarbeiten als zu streiten.
