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Was ist Mediation?


Phasen der Mediation
Chancen und Möglichkeiten der Mediation
Verantwortlichkeit für die Mediation
Interessen statt Positionen
Kosten der Mediation

Wir können Konflikten letztlich nicht ausweichen, weil sie ihre Wurzeln in Spannungen und Widersprüchen haben, die das Leben ausmachen. Sie sind Anzeichen für eine notwendige Veränderung und der Ruf nach einer neuen Balance. Lassen wir Konflikten ihren Lauf, tragen sie die Gefahr zu eskalieren bis hin zur Selbstvernichtung „wenn nur der Gegner vernichtend geschlagen wird!“. Entscheidend ist also, wie wir mit unseren Konflikten umgehen und welche Verfahrensformen uns hierfür zur Verfügung stehen.

Für unseren demokratischen Rechtsstaat ist es kennzeichnend, dass wir uns an Gesetze halten und uns zu ihrer Durchsetzung der Justiz bedienen. Sie trägt entscheidend zum Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft bei. Das ist nicht selbstverständlich. Gäbe es das traditionelle Rechtssystem nicht, würde das Faustrecht gelten. Der Stärkere würde immer siegen.

Mit dem Rechtssystem als Rückgriffsmöglichkeit ist allerdings Vielen daran gelegen, selbst den Konflikt in der Hand zu behalten und zu einem tragfähigen interessengerechten Konsens zu finden.

Mediation ist ein in Phasen strukturiertes Verfahren, in dem die Konfliktparteien unter der kompetenten Vermittlung eines Mediators Lösungen verhandeln, die letztlich von beiden akzeptiert werden - im Idealfall haben sogar beide Vorteile (win-win) vom Ergebnis. Mediation ist also systematisch etwas anderes als ein schlichter Kompromiss.

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Die Phasen der Mediation sind zeitlich logisch aufbauend

Phase I: Auftragsklärung/Arbeitsbündnis. Hierzu gehört die Akzeptanz aller Beteiligten über die Voraussetzungen der Mediation
Phase II: Bestimmung der Konfliktthemen durch Positionsbeschreibungen, Problemdefinitionen, Bestandsaufnahme mit Vorlage aller entscheidungserheblichen Dokumente
Phase III: Erarbeitung der unterschiedlichen (Zukunfts-)Interessen, Perspektiven und Bedürfnisse. Auf der Grundlage der Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen: Zieldefinition, die die jeweiligen Interessen einschließen.
Phase IV: Optionenbildung auf der Grundlage der Interessen. Wie können mögliche Ressourcen und synergetische Aspekte aktiviert werden? Evaluation. Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der Nutzung aller Erfahrungswerte und Wertschöpfungsaspekte und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile. Ausgleich divergierender Interessen; Gerechtigkeitsmerkmale? Prüfung des Ergebnisses gegenüber bester rechtlicher Nichteinigungsalternative.
Phase V: Implementierung des gefundenen Ergebnisses durch Handeln oder durch rechtsverbindliche Vertragsgestaltung. Spätestens vor Rechtsverbindlichkeit: Prüfung des Ergebnisses bei rechtlich relevanten Fragestellungen durch Anwälte der Parteien. Die Implementierungsphase (Phase V) wird vielfach außerhalb der Mediation als eigener Verfahrensteil angesehen. Dem eigentlichen Mediationsprozess geht bei Mehrparteienmediationen, vor allem bei Konflikten in Wirtschaft (siehe auch Wirtschaft) und im Arbeitsleben (siehe auch Arbeit) sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich (siehe auch Öffentlichkeit), eine Pre-Mediation voraus, die einschließt: eine Konfliktanalyse, Informationen über den Mediationsprozess, Klärung der Finanzierung, die Auswahl des Mediators, Klärung organisatorischer Fragen zum Ablauf und die Klärung, wer an der Mediation teilnimmt.

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Chancen und Möglichkeiten der Mediation

Mediation ersetzt nicht herkömmliche traditionelle Verfahren, insbesondere nicht Therapie, Beratung, Coaching, gesetzlich verankerte Beteiligungsverfahren oder das gerichtliche Verfahren. Es tritt als komplementäres Element hinzu und ist eine Antwort auf Komplexität. Zu befragen sind also Geeignetheitskriterien, nach denen die Fälle dem einen oder anderen System je nach seiner Eignung zugeordnet werden können.


Mediationen sind besonders dann geeignet:

Die Vorteile der Mediation leiten sich aus der Eignung ab:


Grenzen der Mediation

Eine selbstverantwortete Einigung setzt die Möglichkeit zur Selbstbestimmung voraus.
Wo es dauerhaft, massiv und unverrückbar an einem Kräfteausgleich fehlt, ist Mediation nicht geeignet, weil sich keine Machtbalance herstellen lässt und – etwa aus einem voreiligen Harmoniebedürfnis und um des lieben Friedens willen – von einem Konfliktpartner Ergebnissen zugestimmt wird, die ein offensichtliches Ungleichgewicht in sich tragen. Mediation als komplementäres Verfahren ist fehl am Platze, wo der Schwache durch das Gesetz geschützt wird
und er nicht ausreichend für sich selbst einstehen kann.
Eine alternative Streitbeilegung ist ferner ungeeignet,

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Verantwortlichkeit für die Mediation

Verantwortlichkeit der Mediatoren

Nach Artikel 3b der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.5.2008 ist „Mediator“ eine dritte Person, die ersucht wird, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise durchzuführen.
Verantwortlichkeit der Konfliktpartner
Alle die vorgenannten Punkte gehören explizit mit zum Arbeitsbündnis zwischen dem Mediator und den Konfliktpartnern. Eher implizit, weil subjektiv eingefärbt, setzt Mediation voraus:

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Interessen statt Positionen

In der Konfliktforschung wird gern zwischen Position und Interesse unterschieden. Position meint in diesem Sinne einen fest umrissenen Standpunkt. Im Recht sind wir gewohnt, positionell zu denken. Eine Klage ist nur zulässig, wenn der Streitgegenstand genügend bestimmt ist. Unterschiedlichkeit wird damit eliminiert; die Entscheidungsstruktur folgt einem Entweder – Oder:
entweder hat der Kläger oder hat der Beklagte Recht.
Interessen sind vereinbar mit der Akzeptanz der Unterschiedlichkeit. Zu dem Interesse gelange ich, wenn ich nach dem Wozu und Warum des darin enthaltenen Anspruches frage. Ein berühmtes Beispiel: Als Israel und Ägypten ihren Friedensvertrag in Camp David unter Vermittlung von Präsident Carter aushandelten, war keiner bereit, auf Sinai, das inzwischen von den Israelis besetzt war, zu verzichten. Nach dem Warum gefragt, wurde deutlich, dass Sinai zur Identität von Ägypten gehörte und Israel Angst hatte, dass an der Grenze bei einer erneuten Konfliktsituation ägyptische Panzer zusammengezogen würden. Die Lösung: Sinai blieb bei Ägypten, wurde jedoch entmilitarisiert. So war den Interessen Beider gedient. Die eingangs unversöhnlich erscheinenden Positionen im Entweder/Oder wurden auf der Interessengrundlage aufgelöst und einer Lösung zugeführt.

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Kosten der Mediation

Abgerechnet wird in der Regel nach Zeitaufwand. Diese Kostenstruktur dient dem Mediationsverfahren, weil es die Parteien selbst in der Hand haben, die Kosten möglichst gering zu halten.
Ist ein Mediator Anwalt, ist er angehalten, eine Gebühr zu vereinbaren (§ 34 RVG). Der Gebührensatz liegt bei Anwälten meist zwischen € 100,-- und € 300,-- pro Stunde, bei Wirtschaftskonflikten auch darüber hinaus. Freiberufliche Mediatoren aus dem psychosozialen Bereich berechnen in der Regel etwa so viel wie eine private Therapiestunde kostet, also bis € 120,--. Bei Beratungsstellen ist die Mediation manchmal kostenlos, in der Regel abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Solche Kriterien finden sich auch in der Gebührenspanne von freiberuflich tätigen Mediatorinnen oder Verbänden.
Vor Beginn der Mediation oder dem Auftrag zur Vertragsformulierung gibt der Mediator jeweils seine entstehenden Gebühren bekannt, sodass die Konfliktpartner entscheiden können, ob sie den Auftrag erteilen wollen. Die Kosten einer Mediation sind meist geringer, weil es günstiger ist, gezielt auf Verständigung hinzuarbeiten als zu streiten.

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