Gerichtliche Mediation
Das gerichtliche Mediationsverfahren wird durchgeführt auf der Grundlage der Gemeinsamen Mediationsordnung der Hamburger Gerichte. Vor Durchführung der Mediation schließen die Parteien eine Mediationsvereinbarung, die die Verhaltens- und Verfahrensregeln in der Mediation regelt.
In dem Mediationsverfahren geht es nicht darum, wer an der Entstehung der Streitigkeit „Schuld“ hat und welche Verantwortung daraus folgt. Maßgeblich ist vielmehr zu erkennen, wie es für beide Seiten weitergehen kann, welche Möglichkeiten es für eine konfliktfreie Zukunft gibt. Ein solches Verfahren führt oft zu kreativen und für beide Seiten befriedigenden Lösungen.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbstständig lösen. Mediationsverfahren werden an allen Amtsgerichten in Hamburg angeboten. Als Mediatoren werden speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Dabei handelt es sich nie um Richterinnen und Richter, die mit der Entscheidung des Verfahrens befasst sein werden.
Die Gerichte haben sich hierbei auf eine Reihe von Qualitätsstandards für die als Mediatoren tätigen Richterinnen und Richter verständigt. Diese müssen
- als Richter/in in der Hamburger Gerichtsbarkeit eingesetzt sein
- eine Mediatorenausbildung mit insgesamt mindestens 90 Stunden absolviert haben
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mediation und an Inter- bzw. Supervisionen teilnehmen sowie
- an der anonymisierten Dokumentation von Mediationsverfahren mitwirken.
http://justiz.hamburg.de/amtsgericht/mediation/
